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   BayObLG, 13.07.1989 - BReg. 3 Z 35/89   

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https://dejure.org/1989,3164
BayObLG, 13.07.1989 - BReg. 3 Z 35/89 (https://dejure.org/1989,3164)
BayObLG, Entscheidung vom 13.07.1989 - BReg. 3 Z 35/89 (https://dejure.org/1989,3164)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Juli 1989 - BReg. 3 Z 35/89 (https://dejure.org/1989,3164)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 52
  • MDR 1989, 1107
  • BB 1989, 1843
  • DB 1989, 2013
  • Rpfleger 1990, 23
  • BayObLGZ 1989 Nr. 47
  • BayObLGZ 1989, 292
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Köln, 20.07.2007 - 2 Wx 34/07

    Akteneinsicht in Nachlaßsachen

    Der Senat kann diese Ermessensentscheidung der Vorinstanzen im Verfahren der weiteren Beschwerde nur in eingeschränktem Umfang, d.h. nur auf Rechtsfehler hin überprüfen, §§ 27 Abs. 1 FGG, 546 ZPO (vgl. BayObLG, NJW-RR 1990, 52 [53]; BayObLG NJW-RR 1992, 1159; OLG Hamm, OLGZ 1986, 1 [6]; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 27, Rdn. 23 mit weit. Nachw.).
  • BayObLG, 10.07.1996 - 3Z BR 78/96

    Ungültigkeit einer Wahl bei Ladungsmängeln

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  • OLG München, 16.01.2006 - 34 Wx 172/05

    Ermessensausübung bei Sicherungshaft zur Abschiebung - Überprüfung nur bei

    Zu überprüfen ist jedoch, ob der Tatrichter ein Ermessen überhaupt ausgeübt oder die Notwendigkeit dazu verkannt hat (z.B. BayObLG NJW-RR 1990, 52/53; 1992, 1159; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 23).
  • BayObLG, 19.01.2005 - 3Z BR 220/04

    Akteneinsicht bei Weigerung der Betreuten und Anspruch auf rechtliches Gehör der

    a) Anspruch auf rechtliches Gehör hat, wer an einem gerichtlichen Verfahren als Partei oder in ähnlicher Stellung beteiligt ist oder unmittelbar rechtlich von dem Verfahren betroffen wird (vgl. BGH NJW 1999, 3718/3719 m.w.N.), im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die formell oder materiell Beteiligten (BGH aaO; BVerfG NJW 1995, 2155; BayObLGZ 1989, 292/294; Keidel/Schmidt FGG 15.Aufl. § 12 Rn. 141).
  • OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 108/05

    Keine Akteneinsicht durch Angehörige des Betreuten bei bloßem Interesse an

    Anspruch auf rechtliches Gehör hat, wer an einem gerichtlichen Verfahren als Partei oder in ähnlicher Stellung beteiligt ist oder unmittelbar rechtlich von dem Verfahren betroffen wird (vgl. BGH NJW 1999, 3718/3719), im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit also die formell oder materiell Beteiligten (BGH aaO; BVerfG NJW 1995, 2155; BayObLGZ 1989, 292/294; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 12 Rn. 141).
  • BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 151/98

    Aufhebung einer Minderjährigen-Adoption

    Die materielle Beteiligung erfordert im Regelfall die formelle Beteiligung, auch im Beschwerdeverfahren (BayObLGZ 1988, 410/411; 1989, 292/294).
  • BayObLG, 16.12.1998 - 1Z BR 206/97

    Berücksichtigung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs vom

    Die materielle Beteiligung erfordert im Regelfall die formelle Beteiligung, auch im Beschwerdeverfahren (BayObLGZ 1988, 410/411; 1989, 292/294).
  • BayObLG, 05.07.1996 - 1Z BR 93/96

    Beschwerderecht eines materiell an einem vormundschaftsgerichtlichen Verfahren

    Auch im übrigen sind sie, obwohl sie in dem vormundschaftsgerichtlichen Beschluß als Beteiligte aufgeführt und jedenfalls im Hinblick auf die in dieser Entscheidung enthaltenen Umgangsregelungen mit einer auch an die Pflegeeltern gerichteten Zwangsgeldandrohung unmittelbar in ihren Rechten und Pflichten betroffen und daher auch materiell beteiligt sind (vgl. BayObLGZ 1989, 292, 294), weder durch das Vormundschaftsgericht noch durch das Landgericht in irgendeiner Form über die Einlegung der Beschwerde und das Beschwerdeverfahren unterrichtet worden.
  • BayObLG, 29.01.1993 - 1Z BR 80/92

    Widerruf einer Erbeinsetzung; Abänderung eines Schlusserbes in ein Vermächtnis

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  • BayObLG, 18.03.1993 - 3Z BR 176/92

    Unzureichende Ermittlungen des Beschwerdegerichts zur Vergütung des Pflegers -

    Das Beschwerdegericht ist als Tatsachengericht berechtigt und verpflichtet, nach seinem eigenen pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden und, wenn der Sachverhalt dazu Anlass bietet, sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens des Amtsgerichts zu setzen (vgl. BGHZ 75, 375, 380; BayObLGZ 1989, 292, 296; Bassenge/Herbst, FGG/RPflG, 6. Aufl., § 23 FGG Rdn. 1, Jansen, FGG , 2. Aufl., § 23 Rdn. 3, 11; Keidel/Kuntze, FGG , 13. Aufl., § 23 Rdn. 6 a, je m.w.N.).
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